Häufig gestellte Fragen
1. Können wir ein Neubauprojekt in der Türkei finanzieren?
Die KT Bank AG finanziert derzeit nur Bestandsobjekte (bezugsfertige Immobilien). Neubauprojekte werden derzeit nicht begleitet.
2. Können wir ein Grundstück in der Türkei finanzieren?
Nein. Die KT Bank AG finanziert derzeit nur Bestandsobjekte (bezugsfertige Immobilien).
3. Können wir ein Gewerbeobjekt in der Türkei finanzieren?
Der maximale Gewerbeanteil einer zu finanzierenden Immobilie beträgt 25%.
4. Können wir eine Immobilie in der Türkei auch ohne Eigenkapital finanzieren?
Grundsätzlich ist ein Eigenkapital erforderlich. Bankinterne Regelungen können jederzeit variieren.
5. Wer wird in die Grundschuld in der Türkei eingetragen?
Bei einer Immobilienfinanzierung in der Türkei wird die KT Bank AG erstrangig in die Grundschuld (Tapu) eingetragen.
6. Wie lange beträgt die maximale Finanzierungslaufzeit?
Die Finanzierungslaufzeit beträgt maximal 10 Jahre.
7. Ich kenne mich in der Türkei nicht aus. Inwieweit wird mir die KT Bank AG behilflich sein?
Die KT Bank AG begleitet Sie von der Anfrage der Finanzierung bis zum Kauf der Immobilie.
a) Die Immobilie wird von unabhängigen Gutachtern auf ihr Wert, ihren Zustand und ihren Eigenschaften bewertet
b) Es wird ein Verrechnungsscheck durch die KuveytTürk-Beteiligungsbank erstellt
c) Die Beurkundungsverträge werden durch professionelle Anwaltskanzleien erstellt und überprüft
d) Professionelle Anwälte begleiten den Kaufprozess in der Türkei
e) Kunden können durch professionelle Anwälte ebenfalls für die Abwicklung vertreten werden, sodass keine Anreise in die Türkei erforderlich ist
8. Wie funktioniert die Abwicklung in der Türkei?
Sobald die Finanzierung genehmigt wird, startet der Kaufprozess.
Der ganze Prozess wird von Anfang bis zum Ende durch die KT Bank AG koordiniert und gesteuert.
Für Sie als Kunde gilt:
Sie entscheiden, ob Sie in die Türkei anreisen, eine 3. Person bevollmächtigen oder mit der KT Bank AG kooperierende, professionelle Anwälte bevollmächtigen.
9. Können Sie mir das Geld auszahlen, damit ich gleich vor Ort kaufen kann?
Nein. Da die KT Bank AG in die Grundschuld eingetragen wird und vorher die Werthaltigkeit des zu finanzierenden Objekts ermittelt, ist derzeit eine vorzeitige Auszahlung nicht möglich.
10. Muss ich nochmal aus organisatorischen Gründen in die Türkei?
Nein. Sobald Sie sich entscheiden, wer Sie während des Kaufprozesses vertritt (Sie selbst, eine von Ihnen bevollmächtige Person oder mit der KT Bank AG kooperierende Anwälte), wird der komplette Prozess von der KT Bank AG gesteuert. Eine Anreise in die Türkei ist hierfür nicht erforderlich.
11. Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig werde, bzw. meine Raten nicht mehr zahlen kann?
Die KT Bank ist bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden (Leistungsstörungen) stets bemüht, eine einvernehmliche Lösung mit den Kunden zu erzielen und soweit es geht, eingetretene finanzielle Notlagen bei den Kunden hierbei angemessen zu berücksichtigen. Kommt es zu einer dauerhaften Leistungsstörung wird auch bei der KT Bank AG die Rechtsabteilung aktiv. Findet keine Abhilfe seitens des Kunden statt wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch bei der KT Bank AG in letzter Konsequenz der Vertrag gekündigt und der Kunde zur Zahlung des restlichen Betrages aufgefordert. Nach Ziffer 5.1 des Gesellschaftsanteils-Kaufvertrages (Anlage 5) kann die KT Bank AG die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung erklären, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten zumindest teilweise und mit mindestens 2,5 % des Wertes des Gesellschaftsanteils in Verzug kommt, die Bank dem Kunden erfolglos eine Frist von zwei Wochen zur Begleichung des rückständigen Betrages unter Hinweis auf das Kündigungsrecht der Bank mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Auch eine Fälligstellung der Grundschuld zwecks Einleitung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück ist möglich. Insoweit unterscheidet sich die KT Bank AG nicht von dem Vorgehen einer konventionellen Bank gegen säumige Schuldner.
Sollte es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, begleicht die KT Bank AG ihre Forderung. Bei einem Überschuss wird dieser dem Kunden zugeteilt.
Gibt es Strafzinsen bei der KT Bank AG? Wie ist das islamrechtlich geregelt?
Der Kunde schuldet der KT Bank AG im Falle des Zahlungsverzuges sog. „Verzugszinsen“. Es handelt sich hierbei um gesetzliche Zinsen nach § 288 BGB, der wie folgt lautet: „Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.“
Der Ethikrat der KT Bank AG hat entschieden, dass die KT Bank AG die „Verzugszinsen“ nicht für sich einbehalten, sondern an eine wohltätige Einrichtung weiterleiten wird.
13. Was passiert im Todesfall?
Mit dem Tode des Erblassers gehen das Vermögen und damit auch die Verbindlichkeiten auf die Erben als Rechtsnachfolger über. Ansprüche der Bank gegen den verstorbenen Kunden (Erblasser) aus einer Immobilienfinanzierung stellen Nachlassverbindlichkeiten dar. Sollte die Erbschaft nicht ausgeschlagen werden, haften also auch die Erben unseres Kunden für dessen Verbindlichkeiten. Diese können den Vertrag als neue Kunden der KT Bank AG weiter bedienen, hätten aber auch ein Sonderkündigungsrecht, so dass die Finanzierung unter Tilgung der bestehenden Restschulden auch beendet werden kann.
Einigen sich die Erben nicht auf eine Fortführung oder Beendigung der Finanzierung und zahlen auch die monatlichen Raten nicht weiter, steht der KT Bank AG ein Recht auf Kündigung und Verwertung der im Grundbuch eingetragenen Sicherheit zu.
14. Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsaufschlag und Zinsen?
Finanzierungsaufschlag ist ein anderer Begriff für Gewinn und islamkonform, wenn er aus einem Handel resultiert. Die Bank hat eine Ware/ein Gut oder Anteile an einer GbR und verkauft diese mit einem Aufschlag (Gewinn) weiter. Beim Zins existiert meist kein Gut oder eine Ware. Hier wird Geld verliehen und mit mehr Geld zurückverlangt.
15. Kann ich eine Immobilie finanzieren, wenn sich mein Arbeitgeber im Nachbarland befindet?
Ja. Der Wohnsitz ist hierbei entscheidend, bzw. der Wohnsitz unserer Kunden muss sich in Deutschland befinden.
17. Kann ich das Objekt während der Finanzierungsdauer verkaufen?
Ja. Sie können die Immobilie jederzeit, unter Berücksichtigung der dann eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, verkaufen.
18. Kann ich meine bestehende Immobilienfinanzierung über die KT Bank AG umfinanzieren?
Ja. Gerne analysieren wir, unter welchen Voraussetzungen eine Umfinanzierung möglich wäre.