Häufig gestellte Fragen
1. Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig werde, bzw. meine Raten nicht mehr zahlen kann?
Die KT Bank ist bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden (Leistungsstörungen) stets bemüht, eine einvernehmliche Lösung mit den Kunden zu erzielen und soweit es geht, eingetretene finanzielle Notlagen bei den Kunden hierbei angemessen zu berücksichtigen. Kommt es zu einer dauerhaften Leistungsstörung wird auch bei der KT Bank AG die Rechtsabteilung aktiv. Findet keine Abhilfe seitens des Kunden statt wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch bei der KT Bank AG in letzter Konsequenz der Vertrag gekündigt und der Kunde zur Zahlung des restlichen Betrages aufgefordert. Nach Ziffer 5.1 des Gesellschaftsanteils-Kaufvertrages (Anlage 5) kann die KT Bank AG die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung erklären, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten zumindest teilweise und mit mindestens 2,5 % des Wertes des Gesellschaftsanteils in Verzug kommt, die Bank dem Kunden erfolglos eine Frist von zwei Wochen zur Begleichung des rückständigen Betrages unter Hinweis auf das Kündigungsrecht der Bank mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Auch eine Fälligstellung der Grundschuld zwecks Einleitung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück ist möglich. Insoweit unterscheidet sich die KT Bank AG nicht von dem Vorgehen einer konventionellen Bank gegen säumige Schuldner.
Sollte es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, begleicht die KT Bank AG ihre Forderung. Bei einem Überschuss wird dieser dem Kunden zugeteilt.
2. Gibt es Strafzinsen bei der KT Bank AG? Wie ist das islamrechtlich geregelt?
Der Kunde schuldet der KT Bank AG im Falle des Zahlungsverzuges sog. „Verzugszinsen“. Es handelt sich hierbei um gesetzliche Zinsen nach § 288 BGB, der wie folgt lautet: „Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.“
Der Ethikrat der KT Bank AG hat entschieden, dass die KT Bank AG die „Verzugszinsen“ nicht für sich einbehalten, sondern an eine wohltätige Einrichtung weiterleiten wird.
3. Was passiert nach einer Laufzeitbindung von 10 Jahren?
Die KT Bank AG bietet eine Laufzeit von maximal 10 Jahren an.
Die Bank wird dem Kunden am Tag der vorletzten Ratenzahlung (nach 119 Monaten) ein Angebot über eine Anschlussfinanzierung bezüglich des noch nicht entrichteten Anschlusserwerbspreises auf Basis dann herrschender Marktkonditionen unterbreiten. Der Kunde kann das Angebot innerhalb von vier Wochen annehmen. Die Anschlussfinanzierung wird auf den Prinzipien einer islamischen Handelsgüter-Murabaha basieren.
4. Wie genau funktioniert die Versteuerung beim GbR-Modell? Zahle ich die Grunderwerbsteuer zweimal?
Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal bei dem Erwerb des Objektes durch die GbR an. Es gibt eine steuerrechtliche Privilegierung von Gesellschaftern, die an einer Gesellschaft mindestens 5 Jahre mit mindestens 5 % der Gesellschaftsanteile beteiligt sind (ab dem 01.07.2021 mit 10 % Anteilen bei mindestens 10 Jahren Gesellschafterstellung). Lösen die Kunden die GbR vorzeitig auf, müssen sie damit rechnen, dass sie vom Finanzamt erneut zur Zahlung von (anteiliger) Grunderwerbsteuer aufgefordert werden.
Da die GbR keine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, fällt auch keine Gewerbesteuer an. Sonstige Steuern kommen mangels erzielten Umsätzen oder Gewinnen über die GbR ebenfalls nicht an. Es kann im Einzelfall Ausnahmen geben. Wir machen darauf aufmerksam, dass die KT Bank AG nicht zur Steuerberatung im Einzelfall befugt ist. Wir empfehlen unseren Kunden, sich im Vorfeld bei ihren Steuerberatern oder sonstigen Stellen hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkungen zu informieren.
5. Was passiert im Todesfall?
Mit dem Tode des Erblassers gehen das Vermögen und damit auch die Verbindlichkeiten auf die Erben als Rechtsnachfolger über. Ansprüche der Bank gegen den verstorbenen Kunden (Erblasser) aus einer Immobilienfinanzierung stellen Nachlassverbindlichkeiten dar. Sollte die Erbschaft nicht ausgeschlagen werden, haften also auch die Erben unseres Kunden für dessen Verbindlichkeiten. Diese können den Vertrag als neue Kunden der KT Bank AG weiter bedienen, hätten aber auch ein Sonderkündigungsrecht, so dass die Finanzierung unter Tilgung der bestehenden Restschulden auch beendet werden kann.
Einigen sich die Erben nicht auf eine Fortführung oder Beendigung der Finanzierung und zahlen auch die monatlichen Raten nicht weiter, steht der KT Bank AG ein Recht auf Kündigung und Verwertung der im Grundbuch eingetragenen Sicherheit zu.
6. Was passiert wenn der Kunde nach dem gemeinsamen Kauf der Immobilie die weiteren Verträge nicht mehr eingeht und wieso geht der Kunde in einen „Vorvertrag“ ein?
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmenvertrag und durch den GbR-Gesellschaftsvertrag noch vor dem Kauf der Immobilie, die Gesellschaftsanteile der KT Bank AG zu übernehmen. Ist der Schuldner dazu nicht bereit, findet bereits keine GbR-Gründung und auch kein Erwerb der Immobilie statt.
Islamrechtlich wird der Rahmenvertrag als Wa’d definiert, ein Versprechen, dass einige islamische Gelehrten als verbindlich andere als unverbindlich ansehen. Es spricht auch nicht gegen das Prinzip der Risikobeteiligung, da die Muscharaka nicht aufrechterhalten bleibt und somit keine Risikobeteiligung mehr gegeben ist.
7. Wird die Finanzierung von Bauprojekten oder geplanten Neubauprojekten zukünftig möglich sein?
Wir arbeiten ständig an der Optimierung aller Prozesse und Produkte. Hierzu gehört ebenfalls die Finanzierung von Immobilien, die sich noch im Bauzustand befinden.
Ist ein Finanzierungsantrag bei der KfW über die KT Bank AG möglich?
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die von der KfW angeboten werden. Das Baukindergeld beispielsweise wurde von der KT Bank AG ebenfalls berücksichtigt.
Viele Förderprogramme der KfW beinhalten in der Regel zinstragende Finanzierungselemente, welche mit den Produkten der KT Bank AG meist nicht kompatibel sind.
8. Welchen Inhalt haben die Finanzierungsprodukte 10+10, bzw. 10+10+10?
Eine vollständige Rückführung einer Immobilienfinanzierung innerhalb von 10 Jahren ist nur in seltenen Fällen möglich. Daher bietet die KT Bank AG ihren Kunden die Finanzierungsprodukte 10+10, bzw. 10+10+10 an.
Die Bank wird dem Kunden am Tag der vorletzten Ratenzahlung (nach 119 Monaten) ein Angebot über eine Anschlussfinanzierung bezüglich des noch nicht entrichteten Anschlusserwerbspreises auf Basis dann herrschender Marktkonditionen unterbreiten. Der Kunde kann das Angebot innerhalb von vier Wochen annehmen. Die Anschlussfinanzierung wird auf den Prinzipien einer islamischen Handelsgüter-Murabaha basieren und kann wiederum über eine Laufzeit von maximal 10 Jahren abgeschlossen werden (10+10).
9. Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsaufschlag und Zinsen?
Finanzierungsaufschlag ist ein anderer Begriff für Gewinn und islamkonform, wenn er aus einem Handel resultiert. Die Bank hat eine Ware/ein Gut oder Anteile an einer GbR und verkauft diese mit einem Aufschlag (Gewinn) weiter. Beim Zins existiert meist kein Gut oder eine Ware. Hier wird Geld verliehen und mit mehr Geld zurückverlangt.
10. Finanziert die KT Bank AG Immobilien aus Zwangsversteigerungen?
Finanzierungen für Immobilien aus Zwangsversteigerungen werden derzeit nicht begleitet.
11. Warum findet die Tavarruq-Transaktion (Commodity Murabaha) mit Platin statt und nicht mit Gold?
Gold hat im islamischen Handelsrecht eine spezielle Rolle und besondere Bedingungen gehen damit einher, die es nicht erlauben, die Tawarruq-Transaktion mit Gold durchzuführen.
13. Woher stammt das Geld für die Finanzierung?
Die KT Bank AG finanziert Projekte aus eigenen Kundeneinlagen.
14. Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt bei Finanzierungsanfragen bis 400.000 EUR für wohnwirtschaftlichen Immobilien bis zu 10 Werktage. Die Bearbeitungszeit bei Anfragen über 400.000 EUR, bei Anfragen von Selbstständigen oder bei Anfragen für Anlageimmobilien je nach Komplexität evtl. mehr als 10 Werktage.
15. Kann ich eine Immobilie finanzieren, wenn sich mein Arbeitgeber im Nachbarland befindet?
Ja. Der Wohnsitz ist hierbei entscheidend, bzw. der Wohnsitz unserer Kunden muss sich in Deutschland befinden.
17. Kann ich das Objekt während der Finanzierungsdauer verkaufen?
Ja. Sie können die Immobilie jederzeit, unter Berücksichtigung der dann eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, verkaufen.
Bei einer Finanzierung mit dem GbR-Modell gilt:
Es gibt eine steuerrechtliche Privilegierung von Gesellschaftern, die an einer Gesellschaft mindestens 5 Jahre mit mindestens 5 % der Gesellschaftsanteile beteiligt sind (ab dem 01.07.2021 mit 10 % Anteilen bei mindestens 10 Jahren Gesellschafterstellung). Lösen die Kunden die GbR vorzeitig auf, müssen sie damit rechnen, dass sie vom Finanzamt erneut zur Zahlung von (anteiliger) Grunderwerbsteuer aufgefordert werden.
18. Kann die KT Bank AG eine Finanzierungszusage im Vorfeld erfolgen, bevor eine Immobilie gefunden wurde?
Wir teilen unseren Kunden grundsätzlich mit, bis zu welcher Höhe die KT Bank AG den Kauf einer Immobilie mitfinanzieren würde. Eine Finanzierungszusage vor Vertragsschluss erfolgt stets unter banküblichem Vorbehalt.
Eine verbindliche Finanzierungsbestätigung, ohne Bewertung, bzw. Berücksichtigung einer Immobilie, wird derzeit nicht erteilt.
19. Kann ich meine bestehende Immobilienfinanzierung über die KT Bank AG umfinanzieren?
Ja. Gerne analysieren wir, unter welchen Voraussetzungen eine Umfinanzierung möglich wäre.